Nicola Köhler, Verfahrensbeistand für Kinder +49 17 888 505 00

Aus einer glücklichen Familie werden streitende Eltern mit ihren Kindern.

Der Fokus der Eltern liegt im Elternpaarkonflikt. Dabei geht der Blick auf die Kinder ungewollt verloren. Die Kinder sind oft der Spiegel der Eltern und leiden gleichermaßen unter der Situation.
Die Differenzen werden immer öfter vor Gericht erörtert. Den Richterinnen und Richtern sind der Wille und das Wohl des Kindes von großer Bedeutung. Hierfür wird die Verfahrensbeistandschaft berufen, die eigenständig das Interesse der Kinder bei Gericht zur Geltung bringt und die Kinder über das Verfahren informiert. Verfahrensbeistände führen mit den Eltern und den Kindern in deren gewohnter Umgebung wichtige Gespräche. Die Gespräche können ein Mehrwert für alle sein. Eltern sehen im besten Fall wieder die Perspektive ihrer Kinder. Für Kinder sind die Gespräche oft eine große Entlastung. Nach Anordnung der Richter darf die Verfahrensbeistandschaft zwischen den Eltern vermitteln. Kein Streit mehr zwischen den Eltern, ist meist der zweitgrößte Wunsch der Kinder und Jugendlichen.

 § 1697a BGB Abs. 1 – Kindeswohlprinzip ­
Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

 

Die Verantwortung für ein gutes Gespräch mit Kindern und Jugendlichen liegt grundsätzlich bei den Erwachsenen. So bedeutet ein schweigendes Kind nicht unbedingt Widerstand. Ein schweigendes Kind kann auch bedeuten: „Ich habe Dich nicht verstanden“. Folglich ist es wichtig auf das Kind wertschätzend einzugehen und ihm Raum zu geben. Im Gespräch lernt der Erwachsene das Kind kennen, stellt Fragen, hört gut zu und versichert durch Nachfragen, den Inhalt verstanden zu haben. Das Nachfragen ist exorbitant wichtig, denn junge Kinder sagen oft nicht direkt, was sie möchten. Beispielsweise fragen Kinder: „Warum gehen wir heute nicht zu Opa?“. Übersetzt bringt das Kind damit zum Ausdruck, den Opa besuchen zu wollen. Das ist nur ein Beispiel von Vielen. Im Ergebnis wird bei einem guten Gespräch sichtbar, was das Kind und der Jugendliche wirklich will.

Genauso richtig und wichtig sind gute Gespräche mit den Eltern und möglicherweise mit Personen aus dem sozialen Umfeld. Denn im Konflikt selbst stehen die Konfliktpartner im emotionalen Nebel und haben die Sicht auf ihre Kinder verloren. In guten Gesprächen können die Emotionen von der Sache getrennt werden und der klare Blick auf ihre Kinder wird wieder hergestellt. An dieser Stelle des Prozesses werden die Perspektiven der Beteiligten gesehen und im weiteren Verlauf können gemeinsam Lösungsmöglichkeiten diskutiert und vereinbart werden.

Dieser Prozess erfordert Mut einen neuen Weg zu gehen und den Willen beider Elternteile sowie die Überzeugung gemeinsam das Beste für die eigenen Kinder zu wollen. Die Verantwortung für ein gutes Gespräch liegt auch hier bei den Erwachsenen.

Buchtipps für Eltern

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Die Sehnsucht des kleinen Orange -
Was Kinder brauchen, wenn Eltern sich trennen von Judith Zacharias-Hellwig.

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Meinen Ausgleich finde ich beim Sport und
insbesondere beim Rennradfahren.

Was treibt mich an? Ich brenne für das, was mir wichtig ist und das Wohl unserer Kinder ist mir wichtig.

Das Strahlen in den Augen unserer Kinder ist nicht mehr sichtbar. Das Lachen der Kinder wird zum Schweigen und ist nicht mehr hörbar. Die Unbeschwertheit ist in den reduzierten Bewegungen nicht mehr erkennbar. Das Urvertrauen ist verloren gegangen. Angst bestimmt das junge Leben.

In meiner Rolle als Verfahrensbeistandschaft sind die Beachtung und Berücksichtigung des Kindeswohls essentiell. Eltern definieren das Wohl ihres Kindes autonom. Erst unterhalb der Schwelle zur Kindeswohlgefährdung ist der Staat zum Eingreifen verpflichtet und seine Handlungen sollen stets zum Nutzen des Kindes sein.

Gemäß der Statistik vom Statistischen Bundesamt (Destatis), 2022 wurden deutschlandweit von den Amtsgerichten erledigte Verfahren in Familiensachen nach Beschluss nach § 1666 BGB - Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, Abs. 1: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind“ von 2014 – Anzahl = 1517 auf 2019 – Anzahl = 3046 gemeldet. Die Anzahl hat sich in sechs Jahren verdoppelt.

Unsere Kinder haben den Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Dies ist solange richtig und wichtig, bis unsere Kinder selbst erkennen, was zu ihrem Wohl ist.

Nicola Köhler M.A.

Verfahrensbeiständin und Mediatorin

Mainzer Str. 60
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